Wie ein Park entsteht
Von der Idee zum Park
Bevor eine Region zum «Park von nationaler Bedeutung» wird, muss sie einen langen Prozess durchlaufen.
Erster Schritt: Machbarkeitsstudie
Alles beginnt mit einer Machbarkeitsstudie. Eine Region muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, damit sie ein Park werden kann. Die beiden Wichtigsten sind:
- Das Gebiet muss über hohe natürliche und landschaftliche Werte verfügen.
- Die Bevölkerung und die Behörden tragen die Idee, einen Park zu schaffen.
Ist die Machbarkeit gegeben, bildet sich eine provisorische Trägerschaft. Darin sind die Gemeinden massgeblich beteiligt. Auch die Mitwirkung der Bevölkerung wird gewährleistet.
Zweiter Schritt: Errichtung
Während der Errichtungsphase erarbeitet die Parkträgerschaft unter Mitwirkung der Bevölkerung, der Interessengruppen und der Wirtschaft eine Charta. Sie ist das grundlegende Planungsinstrument und besteht aus
- einem Parkvertrag (für 10 Jahre)
- einem Managementplan (für 10 Jahre)
- einer 4-Jahresplanung
Die Errichtungsphase beträgt für regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke 4, für Nationalpärke 8 Jahre.
Label «Kandidat»
Ein Parkprojekt kann sich über den Kanton beim Bund für das Label «Kandidat» bewerben. Wichtigste Unterlagen dazu sind ein Managementplan sowie ein Finanzhilfegesuch. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält das Parkprojekt vom Bund das Label «Kandidat» und eine finanzielle Unterstützung für die Errichtungsphase.
Dritter Schritt:
Betrieb Am Ende der Errichtungsphase stimmt die Bevölkerung der Parkgemeinden darüber ab, ob sie den Park will. Bei einem positiven Entscheid prüft das Bundesamt für Umwelt BAFU, ob die Charta die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt. Danach tritt der Park in die Betriebsphase ein.
In der Betriebsphase setzt ein Park vielfältige ökologische, soziokulturelle und ökonomische Projekte um, damit die gesetzten Ziele der Charta erfüllt werden. Nach 10 Jahren wird die Parktätigkeit evaluiert. Sind die Ergebnisse der zehnjährigen Betriebsphase positiv, so kann ein Park mit einer überarbeiteten Charta eine nächste zehnjährige Betriebsphase beantragen. Die Bevölkerung kann erneut über den Park abstimmen.
Label «Park von nationaler Bedeutung»
Sobald der Park in die Betriebsphase eintritt erhält er das Label «Park von Nationaler Bedeutung». Das Label ist 10 Jahre gültig. Danach wird die Charta evaluiert und die Bevölkerung stimmt erneut über den Park ab.
Bundesamt für Umwelt
Papiermühlestrasse 172
3063 Ittigen / Schweiz
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